AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsparteien

Der Mietvertrag kommt zwischen dem/der mietenden Kunden/in (im folgenden Mieter genannt) und der RollEvent GmbH, Hauptstr. 80C, 42349 Wuppertal (im folgenden Vermieter genannt), bei dem die Inlineskates gemietet werden, zustande.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen:

2. Vertragsschluss

Als Preise gelten die auf der Webseite des Vermieters ausgewiesenen „Buchungspreise“ für die Inlineskates in der jeweils gewünschten Schuhgröße. Durch das Bezahlen und Absenden der Buchung gibt der Mieter sein Angebot ab. Durch das Versenden der Buchungsbestätigung nimmt der Vermieter dieses Angebot an. Der Vertrag ist damit zustande gekommen.

3. Abholung/Übergabe

3.1 Die Abholung des angemieteten Inlineskates erfolgt durch den Mieter frühestens zwei Stunden vor Beginn und spätestens 30 Minuten vor Start der Bladenight-München. Die Ausgabe des gebuchten Materials findet im Startbereich der Bladenight-München am Rollerblade Stand statt.
Der angemietete Inlineskate wird in technisch einwandfreiem und gesäubertem Zustand an den
Mieter übergeben. Der angemietete Inlineskate ist vom Mieter in ebensolchem Zustand zurückzugeben. 

3.2 Der Mieter hat bei der Abholung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) und seine Buchungsbestätigung vorzuweisen.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen amtlichen Lichtbildausweis bei Übergabe mit der Buchung abgleicht bzw. eine Fotokopie des amtlichen Lichtbildausweis anfertigt und die erhobenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Mietabwicklung speichert.

3.3. Bei der Übergabe wird der angemietete Inlineskate durch den Mieter überprüft. Mängel am angemieteten Inlineskate sind von dem Mieter sofort zu beanstanden. Sollte der Mieter es unterlassen, den Vermieter über die bei der Übergabe vorhandenen Mängel zu informieren, haftet er selbst für alle Schäden.

4. Pflichten des Mieters zur Nutzung und Haftung

4.1 Der Mieter verpflichtet sich, den angemieteten Inlineskate pfleglich zu behandeln und jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon umgehend unter Vorlage der polizeilichen Anzeigenaufnahmen zu unterrichten. 

4.2 Der Gebrauch des angemieteten Inlineskates erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache des Mieters.
Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.

4.3 Der Mieter versichert, gesund zu sein und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen und Skatevermögen zu verfügen, um den angemieteten Inlineskate zu benutzen. Von jedem Mieter wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert.

4.4 An Minderjährige, welche nicht in Begleitung von Erwachsenen sind, darf der angemietete Inlineskate nur mit der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgegeben werden. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Mieter über die erforderliche gesundheitliche Konstitution und das nötige Skatevermögen verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet in voller Höhe für die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Mieters entstandenen Schäden.

4.5 Die Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht erlaubt.

5. Rückgabe; Verzugsschaden

5.1 Die Rückgabe der angemieteten Inlineskates hat spätestens 30 Minuten nach Eintreffen der Teilnehmer am Startplatz der Bladenight-München am Rollerblade Stand zu erfolgen.

5.2 Bei der Rückgabe wird der angemietete Inlineskate überprüft. Aufgetretene Mängel oder entstandene Beschädigungen des angemieteten Inlineskates sind dem Vermieter sofort bei der Rückgabe mitzuteilen. 

5.3 Der Mieter haftet für jeden während der Mietdauer an dem angemieteten Inlineskate eingetretenen Schaden in vollem Umfang bis zur Höhe von 70% des Neuverkaufspreises des angemieteten Inlineskates.

5.4 Für verlorene und gestohlene Inlineskates haftet der Mieter. In diesen Fällen kann der Vermieter einen pauschalen Schadenersatz in der Höhe von 70% des Neuverkaufspreises des angemieteten Inlineskates verlangen.

5.5 Ist der angemietete Inlineskate bei der Rückgabe stark verschmutzt, kann der Vermieter einen Unkostenbeitrag von € 20.- für die Reinigung erheben.

5.6 Ist der Mieter gezwungen, den angemieteten Inlineskates frühzeitig zu retournieren (z.B. aufgrund eines Unfalls, Krankheit, usw.), hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des gesamten Mietpreises oder eines Teilbetrags.

5.7 Wird der angemieteten Inlineskates nicht pünktlich wie in 5.1 vereinbart zurückgegeben, wird der angemietete Inlineskate mit € 6,00/Tag bis zur vollständigen Rückgabe nachbelastet. Eine Rückgabe nach der in 5.1 vereinbarten Zeit ist nur noch per Postpaket an folgende Adresse möglich: RollEvent GmbH, Hauptstr. 80C, 42349 Wuppertal. Eine Berechnung findet dann bis zum Eingang des Paketes statt.

6. Reservierungen/Stornogebühren

6.1 Der Vermieter nimmt Reservierungen grundsätzlich nur online im Internet oder persönlich am Abhol- Veranstaltungsort entgegen. Reservierungen sind für den Mieter verbindlich. Falls der Mieter aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor dem Abholtermin schriftlich an die info@rollevent.de anzeigt, verbleibt die bereits bezahlte Mietgebühr in Höhe von € 6,00 beim Vermieter.

6.2 Bei Absage der Bladenight-München durch den Veranstalter (wegen schlechter Witterung oder behördlichen Vorgaben) wird die Reservierung automatische auf den Folgetermin (darauffolgenden Montag) umgebucht. Eine Rückerstattung in Form eines Wertgutscheines ist nur mit einer schriftlichen formlosen Mitteilung an die info@rollevent.de möglich.

7. Allgemeines

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.